Institutionelles Schutzkonzept
Die öffentliche Diskussion um das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und hilfebedürftige Erwachsene führte zur Entwicklung der Idee des Institutionellen Schutzkonzepts. In jedem öffentlichen Bereich, den Schulen, den Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe, der Kirchen, den Sportvereinen usw. sollen die Anvertrauten einen sicheren Ort vorfinden. Mit einem Institutionellen Schutzkonzept werden die Rechte der Menschen auf geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit aktiv gewahrt. Die Grundhaltung der Institutionellen Schutzkonzepte ist die der Wertschätzung und des Respekts gegenüber den Menschen, sowie die Beachtung und Einhaltung der Zehn Gebote (Dekalog). Durch die Erstellung eines Konzeptes mit verschiedenen Bausteinen wird eine „Kultur der Achtsamkeit“ geschaffen und gestärkt, die letztendlich jegliche Form von Gewalt verhindern soll.